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Hausverwaltung Mietobjekte

 

 

Wir übernehmen für Sie die kaufmännischen Aufgaben wie zum Beispiel die Buchhaltung, die Überwachen der Mieteingänge und mahnen gegebenfalls an, wir erstellen für Sie die jährliche Betriebskostenabrechnung und übersenden Ihnen regelmäßige Berichte über den Zahlungsverkehr sowie über Vorkommnisse und erstellen Empfehlungen. Wir vertreten Sie als Eigentümer gegenüber Mietern, Dienstleitern, Behörden und Versicherungen, treiben für Sie Mietschulden ein und machen Mieterhöhungen geltend.

 

Bei Versicherungsschäden, Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen vertreten wir Ihre Interessen und koordinieren die einzelnen Gewerke und stellen so den reibungslosen Ablauf sicher.

 

Folgendes Leistungsverzeichnis beinhaltet die Hausverwaltung:

 

1. Allgemeine Verwaltung

1.1. Überwachung und Pflege der Verwaltungsunterlagen, Einrichtung und Führung von Objekt- und Eigentümerstammakten.

1.2. Korrespondenz und Kommunikation mit Dritten wegen Betrieb, Verwaltung und Organisation des Verwaltungsobjektes.

1.3. Auswahl von Sach- und Haftpflichtversicherungen, Wohngebäudeversicherungen und Abschluss, Überwachung, Änderung, Kündigung von Versicherungsverträgen.

1.4. Durchführung der ordnungsgemäßen Beschlüsse der Et-gemeinschaft.

1.5. Maßnahmen treffen, die zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung sonstiger Rechtsnachteile erforderlich sind.

1.6. Kontrolle und Durchsetzung der Hausordnung, Gebrauchs- und Nutzungsregelungen.

1.7. Abwehr von Störungen und Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, soweit rechtlich möglich.

2. Technische Verwaltung

2.1. Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen (regelmäßiges Begehen des Objektes) bzw. in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat veranlassen.

2.2. Abschluss, Überwachung der Einhaltung, Änderung und Kündigung von

Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen gemäß Bevollmächtigung.

2.3. Vergabe, Durchführung und Überwachung von technischen Anträgen gemäß

Beschluss der Eigentümer.

2.4. Bei Arbeiten ab einem geschätzten Wert von mehr als 1.000 € Einholung von drei Firmenangeboten und nach Abschluss der Arbeiten Rechnungsprüfung sowie Veranlassung von Kleinreparaturen mit Überwachung.

2.5. Information und Beratung der Eigentümer über ihre Rechte und Pflichten bei

Baumängeln am gemeinschaftlichen Eigentum. Entscheidung über die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.

2.6. Pflege und Ergänzung technischer Unterlagen, technischer Ersatzteilliste, Baudokumenten, sowie Verzeichnis der Handwerker und Lieferanten.

3. Buchführung, Abrechnung, Wirtschaftsplan, Eigentümerversammlung

3.1. Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung.

3.2. Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder (Giro- &, Rücklagenkonto etc.).

3.3. Zahlungen & Leistungen der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bewirken, sowie Lasten- & Kostenbeiträge, Zins & Tilgungsleistungen anfordern / abführen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Eigentümer im Sinne der Verwaltung handelt.

3.4. Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einzelne Eigentümer oder sonstige Dritte gerichtlich und außergerichtlich geltend machen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt mit der Durchführung beauftragen.

3.5. Jährliche Abrechnung der Betriebs- und sonstigen Nebenkosten sowie Wirtschaftsplan erstellen, Hausgeldveränderungen beschlossener Wirtschaftspläne durchsetzen.

3.6. Gewährung der Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen durch die Eigentümer nach vorheriger Terminvereinbarung zu den normalen Bürozeiten.

3.7. Vorbereitung und Durchführung von maximal zwei Eigentümerversammlungen (nach vorheriger Rechnungsprüfung in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat) im jeweiligen Geschäftsjahr.

 

 

Wir würden uns sehr freuen, wenn unser Angebot Ihre Zustimmung findet

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